Wir beraten effizient und unkompliziert – immer mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.

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Um Rückfragen zu vermeiden sind die Formulare vollständig ausgefüllt und unterzeichnet der Alrivo Vorsorgestiftung auf dem Postweg zuzustellen. Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht verarbeitet werden.

Aktuelle Informationen

Information an Versicherte

Information zur Teilliquidation infolge der Covid-19 Pandemie

ASIP-Factsheet zur BVG-Abstimmung vom 22.9.2024

Jahresrechnung

Jahresrechnung 2023

Wichtige Formulare

Eintritt

Neueintretende erhalten vom Arbeitgeber zusätzlich ein Formular mit Einzahlungsschein, welches der bisherigen Pensionskasse zwecks Überweisung der Freizügigkeitsleistung dient. Versicherte unter 25 Jahren verfügen meistens noch über kein Vorsorgeguthaben.

Austritt

6 Monate nach Austritt und bei fehlenden Zahlungsinstruktionen überweist die ALRIVO Vorsorgestiftung das Guthaben an die Freizügigkeitsstiftung der PFS AG.

Persönlicher Einkauf

Per 1. Januar 2006 hat der Bundesrat neue gesetzliche Bestimmungen bezüglich freiwilliger Einkäufe erlassen. Versicherte, welche sich ab diesem Datum einkaufen möchten, müssen der Geschäftsstelle den Antrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einreichen. Sie erhalten daraufhin eine Offerte, woraus die höheren Leistungen ersichtlich sind wie auch die Information, auf welches Bankkonto die Ueberweisung erfolgen muss.

Pensionierung

Wir bitten Sie, uns Ihre Pensionierung spätestens drei Monate vor dem effektiven Pensionierungszeitpunkt mit dem bei uns erhältlichen Formular mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass ein Kapitalbezug resp. eine Kapitalabfindung oder Teilkapitalbezug anstelle der monatlichen Rente nur möglich ist, wenn mindestens ein Monat vor dem Pensionierungszeitpunkt der Antrag bei der Stiftung mit allen notwendigen Formalitäten eingetroffen ist. Bei verheirateten Personen muss der Antrag durch den Ehepartner mittels beglaubigter Unterschrift mitunterzeichnet werden. Auch ein begünstigter Lebenspartner (Konkubinat) muss mittels beglaubigter Unterschrift den Antrag auf Kapitalauszahlung mit unterzeichnen.

Wohneigentums­förderung

Die versicherte Person kann bis drei Jahre vor Entstehung des frühestmöglichen Anspruchs auf Altersleistungen ihren Anspruch auf Vorsor­ge­leistungen oder einen Betrag bis zur Höhe ihrer Austritts­leistung für Wohneigentum zum eigenen Bedarf ver­pfänden oder einen Betrag bis zur Höhe ihrer Austrittslei­stung für Wohneigentum zum eigenen Bedarf vorbeziehen. Für jeden Bezug wird eine fixe Verwaltungs-Kostenbeteiligung von CHF 400.– in Rechnung gestellt. Bei einem Vorbezug oder einer Pfandverwertung werden die reglementarischen Risikoleistungen gekürzt. Die Kürzung entspricht dem Verhältnis zwischen dem Betrag des Vorbezuges – verzinst bis zum Schlussalter – und dem im Zeitpunkt des Vorbezuges erwarteten Altersguthaben. Der Anspruch auf das Todesfallkapital entfällt.

Begünstigung

Eine Konkubinats-Lebenspartnerschaft kann schriftlich mit dem Formular „Begünstigung“ mitgeteilt werden. Die Meldung muss zu Lebzeiten beider Partner bei der Pensionskasse eingereicht werden. Der überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, wenn er beim Tod des Lebenspartners die Voraussetzungen gemäss Art. 4.5 erfüllt.

Weiterversicherung Art. 47a BVG

Gestützt auf Art. 2.5 des Vorsorgereglements können Mitarbeiter ab Alter 58 welche vom Arbeitgeber entlassen worden sind, sich freiwillig in der Alrivo Vorsorge weiterversichern. Der Versicherte kann wählen, ob er nur die Deckung des Risikos Tod und Invalidität oder auch den Sparprozess weiterführen will. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt vollständig durch den Versicherten.

Reglemente

Das zurzeit gültige Leistungsreglement umfasst das Vorsorgereglement 2024, den Anhang zum Vorsorgereglement mit den Details zu den Vorsorgeplänen und die Beilage zum Vorsorgereglement mit den jährlichen Masszahlen.

Anhang zum Vorsorgereglement

Beilage zum Vorsorgereglement

Vorsorgereglement

Teilliquidations­reglement

Anlagereglement

Simulationsrechner

Der Simulationsrechner bietet den aktiv Versicherten die Möglichkeit, auf Basis aktueller Versichertendaten die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf die Beiträge und die künftigen Leistungen zu berechnen.

ÜBER UNS

Alrivo – die Pensionskasse für Gastronomie, Hotellerie & Catering. Sie deckt die sogenannte 2. Säule ab und ist die obligatorische, berufliche Vorsorge in der Schweiz mit überdurchschnittlicher Verzinsung des Sparkapitals.

VERSICHERTE

Eine solide Altersvorsorge für alle Versicherten mit Leistungen, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Die Beiträge an die 2. Säule werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und den Versicherten bezahlt.

ARBEITGEBENDE

Die beste Vorsorge für Mitarbeitende in Gastronomie, Hotellerie & Catering. Alrivo ist die zuverlässige Pensionskasse, die Vorsorgepläne speziell für Mitarbeitende im Gastgewerbe bietet.