ALRIVO legt Ihr Geld sinnvoll und rentabel an.
In der Gastronomiebranche bieten wir als Pensionskasse einen echten Mehrwert.

Wissenswert

Als privatrechtliche, selbständige Vorsorgestiftung bietet Alrivo für Mitarbeitende in der Gastronomie, Hotellerie und im Catering überdurchschnittliche Leistungen.

Was uns von anderen Pensionskassen unterscheidet

  • wir verzinsen Ihr Alterskapital überdurchschnittlich

  • wir leisten mehr als das gesetzliche Minimum

  • unsere Risikoleistungen gehen über das BVG-Minimum hinaus

  • Partnerrente auch für unverheiratete Paare

Ihre Vorsorge – Ihre Vorteile

Alrivo ergänzt als 2. Säule die Leistungen der AHV/IV. Wir bieten mehr als das gesetzliche Minimum.

Als Arbeitnehmer:in sind Sie bei uns versichert, wenn sich Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber der Pensionskasse angeschlossen hat.

Seit über 35 Jahren verfolgen wir ein Ziel: eine sichere Rente für unsere Versicherten zu garantieren. Das uns anvertraute Kapital legen wir nachhaltig und solide an.

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen.

Es gibt primär zwei Vorsorgepläne: Midi und Maxi. Beide richten sich nach dem Beitragsprimat und beinhalten Komponenten aus dem Leistungsprimat. Das bedeutet:

  • die Altersleistungen werden aus dem individuellen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz errechnet.
  • die Risikoleistungen (Leistungen bei Tod und Invalidität) sind grundsätzlich nicht vom Altersguthaben abhängig. Sie haben als Berechnungsbasis den versicherten Lohn.

Im Erwerbsleben

Wenn Sie bei einem Arbeitgebenden angestellt sind und mehr als 3⁄4 der maximalen AHV-Altersrente verdienen, sind Sie in der Schweiz verpflichtet, Pensionskassenbeiträge zu leisten.

Die Höhe der Risikoleistungen und der Sparbeiträge ist im vom Betrieb gewählten Vorsorgeplan definiert, dem sogenannten Midi und Maxi Plan.

Ihr Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmer teilen sich die Prämien grundsätzlich zu je 50%. Wie dies bei Ihnen geregelt ist, steht auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis respektive dem dazugehörenden Vorsorgeplan.

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs .

Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich an Ihre/n Kolleg/innen aus der Personalabteilung oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Verhältnis BVG zu L-GAV

Die Alrivo Vorsorgestiftung – welche speziell auf die Gastronomie ausgerichtet ist – führt nicht nur die obligatorische berufliche Vorsorge durch. Sie bietet verschiedene Vorsorgepläne an und deckt damit auch die Leistungsanforderungen des L-GAV und im überobligatorischen Bereich.

Rente oder Kapitalbezug

Sie gehen in Pension oder verlassen die Schweiz?
Möchten Sie monatlich Rente beziehen oder das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal erhalten? Wägen Sie Vor- und Nachteile so frh wie möglich ab und entscheiden Sie erst dann.

Eine Rente zu beziehen bedeutet: Sie haben ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende. Beim Kapitalbezug entscheiden Sie selbst, wie viel Sie wann ausgeben möchten. Sollte im Zeitpunkt des Todes noch ein Restkapital vorhanden sein, können Sie dieses vererben. Eine Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente ist ebenfalls möglich.

Zu beachten: Der Antrag für einen (Teil-)Kapitalbezug muss spätestens 1 Monat vor dem effektiven Altersrücktritt eingereicht werden. Für verheiratete Versicherte ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten notwendig.

Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.


01 Was versteht man unter «versichertem / koordiniertem Lohn»?

Der versicherte oder auch koordinierte Lohn entspricht der Differenz zwischen dem (maximal versicherbaren) Grundlohn und dem Koordinationsabzug von (2023) CHF 25’725. Er ist für die Berechnung der versicherten Leistungen und der Beiträge massgebend.

02 Was bedeutet Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug dient dazu, die Leistungen mit der AHV zu koordinieren. Denn von der 1. Säule her wird (2023) eine jährliche Mindestrente von CHF 14’700 und eine jährliche Maximalrente von CHF 29’400 ausbezahlt. Je nach Vorsorgeplan variiert die Höhe des Koordinationsabzugs.

03 Wieso entsprechen die Beiträge nicht den Altersgutschriften?

Aufgrund des L-GAV sind die Beiträge vorgegeben. Eine allfällige Minderfinanzierung finanziert die Alrivo Vorsorgestiftung durch die Vermögensanlagen. Ebenso werden Beiträge zur Finanzierung der Risikoprämien und der verschiedenen Aufwendungen vom Lohn abgezogen. Diese fliessen nicht in die Äufnung des Altersguthabens ein.

04 Welche Leistungen sind in der Alrivo Vorsorgestiftung versichert?

Durch die Alrivo Vorsorgestiftung sind Sie gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert.

05 Wie bin ich bei mehreren Teilzeitstellen versichert?
  • Wenn Sie bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 21‘510 (Stand 2023) verdienen, bei den anderen weniger, muss Sie der Arbeitgeber, bei dem Sie mindestens CHF 21‘510 verdienen, bei seiner Pensionskasse versichern. Für die restlichen Arbeitsverhältnisse können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern.
  • Wenn Sie bei keinem Arbeitgeber mehr als CHF 21‘510 verdienen, insgesamt aber auf ein Einkommen von mehr als CHF 21‘510 kommen, können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern.
    Wenn Sie sich freiwillig versichern, sollten Sie die Arbeitgeber möglichst rasch darüber informieren, da diese erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung beitragspflichtig sind.
  • Beträgt Ihr Einkommen insgesamt weniger als CHF 21‘510 besteht keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
06 Was geschieht mit Freizügigkeitsleistungen / mit meinen Guthaben bei meinen früheren Vorsorgeeinrichtungen?

Sollten Sie aus früheren Anstellungen Freizügigkeitsleistungen bei der Stiftung Auffangeinrichtung oder anderen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, Freizügigkeitsstiftung einer Bank, Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft) haben, so sind diese in die Alrivo Vorsorgestiftung zu übertragen. Sollten Sie unsicher sein, wo Gelder hinterlegt sind, können Sie dies mit einer Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule in Erfahrung bringen (Suche nach Guthaben | Sicherheitsfonds BVG (sfbvg.ch). Für die Überweisung benutzen Sie bitte die Kontoverbindung, die Ihnen mit Ihrem Eintritt in die Alrivo Vorsorgestifung bekannt gegeben wurde.

07 Kann ich freiwillig Einkäufe für zusätzliche Leistungen tätigen? Falls ja, wie gehe ich vor?

Grundsätzlich ersehen Sie bereits auf dem Versicherungsausweis unter «Altersguthaben» ob ein Einkauf möglich ist. Da aber noch andere Faktoren beachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung in Verbindung zu setzen.

08 Ist nach der Ehescheidung ein Wiedereinkauf möglich?

Auszahlungen infolge Ehescheidung können wieder eingekauft werden.

09 Kann ich mir Guthaben für den Kauf einer Wohnung / Bau eines Hauses auszahlen lassen?
  • Ein sogenannter Wohneigentumsförderungs (WEF)- Vorbezug ist grundsätzlich möglich. Es ist aber auch möglich, die Gelder/Leistungen der 2. Säule zu verpfänden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular «Wohneigentumsförderung» unter «FORMULARE» 
  • oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung.  «KONTAKT»
10 Kann ich mir Pensionskassenguthaben auszahlen lassen? Falls ja, wie gehe ich vor?

Bei Wegzug ins Ausland, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder wenn die Freizügigkeitsleistung kleiner als der eigene Jahresbeitrag ist, kann entweder ein Teil oder die ganze Freizügigkeitsleistung ausbezahlt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite «Formulare», «Austrittsformular» oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung.

11 Wenn ich bei meinem Arbeitgeber ausscheide, kann ich dann bei der Alrivo Vorsorgestiftung bleiben?

Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Austritt haben Sie die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich an die neue Pensionskasse zu überweisen. Ein Verbleib ist nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich, sofern das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde und Sie die Weiterführung des Versicherungsschutzes wünschen.

12 Wenn ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt habe, muss ich dann etwas an Alrivo kommunizieren oder etwas tun?
  • Sollten Sie pensioniert werden, so haben Sie uns mitzuteilen, in welcher Form (Rente oder Kapital) Sie die Altersleistung wünschen und wohin diese überwiesen werden kann. Bei Austritt haben Sie mitzuteilen, wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden kann. Ohne Mitteilung werden wir Ihre Freizügigkeitsleistung nach 6 Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung  FZK Freizügigkeitskonto – Stiftung Auffangeinrichtung BVG (aeis.ch) überweisen.
13 Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mich mit meiner Pensionierung beschäftigen?

Je früher desto besser. Denn je früher Sie sich mit Ihrer Pensionierung beschäftigen, desto eher können Sie (z.B. durch Einkäufe) Ihre Altersleistung beeinflussen. Der Zinseffekt darf dabei nämlich nicht unterschätzt werden.

14 Wo sehe ich, wie viel Geld mir zum Datum meiner Pensionierung zusteht?

Diese Information können Sie dem Versicherungsausweis unter «Leistungen» entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Angaben um projizierte Werte handelt, die jederzeit ändern können, sind sie doch z.B. auch vom zugrunde gelegten Lohn abhängig. Ausgewiesen wird nebst dem Kapital auch die projizierte, monatliche bzw. jährliche Altersrente, die dann zur Auszahlung gelangt, wenn kein Kapitalbezug erfolgt. Ein teilweiser Renten-/Kapitalbezug ist unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist vor dem effektiven Altersrücktritt möglich.

15 In welchem Alter kann ich mich pensionieren lassen?

Eine (teilweise) Pensionierung ist ab Alter 58 möglich. Ebenso ist es möglich, bis maximal zum 69. bzw. 70. Altersjahr weiterversichert zu bleiben, sofern das Arbeitsverhältnis weitergeführt und die Alrivo Vorsorgestiftung mindestens 1 Monat vor dem ordentlichen Rücktrittsalter darüber informiert wird.

16 Soll ich bei Pensionierung das Kapital beziehen oder die monatliche Rente wählen? Wer kann mich in dieser Frage beraten?

Ob ein Renten- oder Kapitalbezug oder ein Mix aus beidem sinnvoll ist, hängt sehr von der individuellen Lebenssituation ab. Am besten wenden Sie sich bei entsprechenden Fragen an einen unabhängigen Finanzplaner.

17 Wenn ich sterbe, hat dann mein Ehepartner Anrecht auf meine Rente?

Grundsätzlich hat nicht nur der Ehe-, sondern auch der Lebenspartner Anspruch auf eine Rente. Es bestehen aber diverse Kürzungstatbestände die je nach individueller Situation berücksichtigt werden müssen.


Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

In erster Linie sollten Sie sich an Ihre Pensionskasse wenden, z.B. an die Geschäftsstelle oder an die Personalabteilung in Ihrem Unternehmen.
Gratis-Auskünfte erhalten Sie von unabhängigen Experten. Die Daten und Adressen finden Sie auf der Homepage des Veranstalters, des Vereins unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen (kurz: BVG-Auskünfte): www.bvgauskuenfte.ch
E-Mail: ; Tel. 043 210 18 09.

Angeschlossene Unternehmen

ÜBER UNS

Alrivo – die Pensionskasse für Gastronomie, Hotellerie & Catering. Sie deckt die sogenannte 2. Säule ab und ist die obligatorische, berufliche Vorsorge in der Schweiz mit überdurchschnittlicher Verzinsung des Sparkapitals.

VERSICHERTE

Eine solide Altersvorsorge für alle Versicherten mit Leistungen, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Die Beiträge an die 2. Säule werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und den Versicherten bezahlt.

ARBEITGEBENDE

Die beste Vorsorge für Mitarbeitende in Gastronomie, Hotellerie & Catering. Alrivo ist die zuverlässige Pensionskasse, die Vorsorgepläne speziell für Mitarbeitende im Gastgewerbe bietet.